Zum Bauschutt zählen ausschließlich mineralische Stoffe ohne Ytong, Porenbeton & Rigips, welche bei jeglichen Baumaßnahmen und Abbrucharbeiten sowie Renovierungs- und Sanierungsarbeiten entstehen.
Bitte beachten Sie, dass die Kantenlänge der einzelnen Teile 60cm nicht überschreiten darf.
Was darf rein in den Container für Bauschutt?
- Backsteine // Mauersteine
- Natursteine // Ziegelsteine
- Betonabbruch // Steinabbruch
- Dachziegel
- Fliesen // Kacheln
- Mörtel // Putzreste
- Waschbecken // Toiletten
- Gehwegplatten // Pflastersteine
- Estrich
Was darf NICHT rein in den Container für Bauschutt?
- Bims // Gasbeton // Ytong
- Bodenaushub // Sand // Lehm
- Gips // Rigips // Gipskartonplatten
- Dämmmaterial // Strohmatten
- Farb- und Lackabfälle // Lösungsmittel
- flüssige Abfälle
- Glaswolle // Steinwolle
- Holzabfälle // Gartenabfälle
- Papier // Pappe // Kartonagen
- Folien // Kunststoffe // Glas
- Schadstoffhaltige Baustoffe
- Faserzementabfälle, auch nicht asbestfrei
- Straßenaufbruch // Teerfreier Asphalt
Dies stellt keine abschließende Liste dar, sondern beinhaltet die Stoffe die erfahrungsgemäß oft für Bauschutt gehalten werden!
Achtung: Falls der Container nicht ausschließlich mit mineralischen Bestandteilen gefüllt ist, müssen wir diesen Container als Baustellenabfall (wesentlich teurer) entsorgen.
Welcher Stellplatz ist für meinen Container geeignet?
- Die Maße des Behälters finden Sie unter der Behälterbezeichnung, so dass Sie die benötigte Stellfläche ausmessen können
- Beachten Sie, dass der Container nach hinten abgesetzt wird und der LKW ca. 10m frei befahrbare Fläche vor dem Containerstellplatz benötigt
- Mindesteinfahrtsbreite für den LKW: 2,70m // Mindesthöhe: 3,60m
- Falls der Container in eine Einfahrt gestellt werden soll, benötigt der LKW Fahrer eine Straßenbreite von ca. 6m zum Rangieren.
- Ist der Containerstellplatz + Zuwegung geeignet für das Befahren eines LKWs mit einer Last von bis zu 26t? (Gehwegplatten könnten brechen!)
- Bei der Abholung eines vollen Containers muss der LKW evtl. Stützen ausfahren um den Container aufzunehmen. Ist der Untergrund dafür geeignet? (Gehwegplatten könnten brechen!)
Privatgrundstück oder öffentlicher Grund?
- Auf einem Privatgrundstück brauchen Sie lediglich die Genehmigung des Grundstückeigentümers (evtl. Sie selbst?)
- Auf öffentlichem Grund (Straße, Parkbucht, Bürgersteig, ...) benötigen Sie eine Stellplatzgenehmigung. Wie Sie diese erhalten, finden Sie bei Stellplatzgenehmigung Hamburg oder Stellplatzgenehmigung Schleswig-Holstein.
- Benötigen Sie eine Halteverbotszone, weil Sie die Containerstellfläche und Zuwegung nicht selber freihalten können? Weitere Infos finden Sie Halteverbotszone Hamburg oder Halteverbotszone Schleswig-Holstein.
Was muss ich beim Befüllen des Containers beachten?
Um einen gefahrlosen Transport des Containers zu gewährleisten, bitten wir Sie den Container nur bis zur Ladekante zu füllen.
Die maximale Nutzlast des Containers beträgt 10 Tonnen.
Was passiert, wenn ich Abfälle im Container entsorge die nicht der bestellten Abfallart entsprechen?
Da die Trennung von Abfällen mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, müssen wir Ihnen die Trennung der Abfälle leider in Rechnung stellen.
Im Einzelfall müssen wir Ihnen alternativ die teuerste eingefüllte Abfallart berechnen.
Daher sollten Sie die Abfallbeschreibungen der Container berücksichtigen und für andere Abfälle einen separaten Container bestellen.
Bei nicht ordnungsgemäßer Befüllung gefährlicher Abfälle (z. B. Asbest, Dämmmaterial oder Dachpappe), müssen wir evtl. die Annahme verweigern.
Der Container ist nicht voll geworden, muss ich trotzdem den vollen Preis zahlen?
Nein, selbstverständlich nicht!
Wir rechnen nach Kubikmeter ab und erstatten Ihnen das nicht genutzte Volumen, sobald der Container bei uns gekippt worden ist.
Was kostet eine Leerfahrt bzw. Wartezeit?
Sollte die Zuwegung für unseren LKW-Fahrer nicht frei sein oder der Container spontan bei der Anfahrt des LKWs nicht mehr benötigt werden, so müssen wir Ihnen leider diesen Aufwand berechnen. Für eine Leertour berechnen wir zur Zeit 95 € netto bzw. 113,05 € inklusive Mehrwertsteuer.
Bei Wartezeiten stellen wir Ihnen 90 € netto bzw. 107,10 € inklusive Mehrwertsteuer pro Stunde in Rechnung.