Holzabfälle sind per Definition jegliches Altholz, welches im wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess bereits einem Verwendungszweck zugeführt wurde.
Je nach vorherigem Verwendungszweck und der damit verbundenen Fremdstoffbelastung wird Altholz in insgesamt vier Kategorien (A I-IV) klassifiziert.
Umso höher der Verunreinigungsgrad desto höher ist die Einstufungskennziffer laut Altholzverordnung:
A I - Naturbelassenes Holz:
lediglich mechanisch bearbeitet
A II - Restholz:
verleimt / beschichtet / gestrichen / lackiert / anderweitig behandelt
ohne halogenorganische Verbindungen / ohne Holzschutzmittel
A III - Unbelastetes Altholz:
beschichtet mit halogenorganischen Verbindungen / ohne Holzschutzmittel
Was darf rein in den BigBag für Holz, unbehandelt (A1 - A3)?
- Regale // Bretter
- lackiertes Holz aus dem Innenbereich
- Holzmöbel ohne Beschläge und Polster
- Innentüren
- Bauholz
- Schalhölzer
- Palettenholz
- Spanplatten
Was darf NICHT rein in den BigBag für Holz, unbehandelt (A1 - A3)?
- Außenfenster / Türen
- Holzzäune
- Holz mit Wetterschutzanstrichen
- Glas
- Eisenbahnschwellen (gesondert anfragen)
- Brandholz
- Holz mit Teer- oder Bitumenanstrichen
- Holz der Kategorie A IV
- Metall
- Boden // Bauabfälle
- gefährliche Abfälle
- Farben & Öle
Dies stellt keine abschließende Liste dar sondern beinhaltet die Stoffe die erfahrungsgemäß oft für Holz, unbehandelt (A1 - A3) gehalten werden!
Achtung: Falls der BigBag nicht ausschließlich mit Holz gefüllt ist, müssen wir diesen BigBag als Baustellenabfall (wesentlich teurer) entsorgen.
Welcher Stellplatz ist für meinen BigBag geeignet?
- der BigBag muss für einen LKW mit Kranaufbau zugänglich sein!
- befestigte Zufahrt mit 3,0 Meter Breite und 3,5 Meter Mindestdurchfahrtshöhe
- der Kranausleger reicht bis maximal 4,0 Meter neben die Fahrbahn
Privatgrundstück oder öffentlicher Grund?
- Auf einem Privatgrundstück brauchen Sie lediglich die Genehmigung des Grundstückeigentümers (evtl. Sie selbst?)
- Auf öffentlichem Grund (Straße, Parkbucht, Bürgersteig, ...) benötigen Sie eine Stellplatzgenehmigung. Wie Sie diese erhalten, finden Sie bei Stellplatzgenehmigung Hamburg oder Stellplatzgenehmigung Schleswig-Holstein.
- Benötigen Sie eine Halteverbotszone, weil Sie die BigBag-Stellfläche und Zuwegung nicht selber freihalten können? Weitere Infos finden Sie Halteverbotszone Hamburg oder Halteverbotszone Schleswig-Holstein.
Was muss ich beim Befüllen des BigBags beachten?
BigBag muss bei Abholung verschlossen sein und nur bis zur Naht befüllen!
Die maximale Nutzlast des BigBags einhalten.
Asbestabfälle müssen in speziellen Asbest-BigBags verpackt sein.
KMF-Dämmmaterialien müssen in speziellen KMF-BigBags verpackt sein.
Was passiert, wenn ich Abfälle im BigBag entsorge die nicht der bestellten Abfallart entsprechen?
Da die Trennung von Abfällen mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, müssen wir Ihnen die Trennung der Abfälle leider in Rechnung stellen.
Im Einzelfall müssen wir Ihnen alternativ die teuerste eingefüllte Abfallart berechnen.
Daher sollten Sie die Abfallbeschreibungen der Container berücksichtigen und für andere Abfälle einen separaten Container bestellen.
Bei nicht ordnungsgemäßer Befüllung gefährlicher Abfälle (z. B. Asbest, Dämmmaterial oder Dachpappe), wird die Annahme des BigBags verweigert und nicht abgeholt.
Was kostet eine Leerfahrt für einen BigBag?
Sollte die Zuwegung für den LKW-Fahrer nicht frei sein oder bei der Anfahrt kein kein BigBag vorhanden sein, so müssen wir Ihnen leider diesen Aufwand berechnen.
Für eine Leertour berechnen wir zur Zeit 33,50 € netto bzw. 39,87 € inklusive Mehrwertsteuer.