Holzabfälle sind per Definition jegliches Altholz, welches im wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess bereits einem Verwendungszweck zugeführt wurde.
Je nach vorherigem Verwendungszweck und der damit verbundenen Fremdstoffbelastung wird Altholz in insgesamt vier Kategorien (A I-IV) klassifiziert.
Umso höher der Verunreinigungsgrad desto höher ist die Einstufungskennziffer laut Altholzverordnung:
A I - Naturbelassenes Holz:
lediglich mechanisch bearbeitet
A II - Restholz:
verleimt / beschichtet / gestrichen / lackiert / anderweitig behandelt
ohne halogenorganische Verbindungen / ohne Holzschutzmittel
A III - Unbelastetes Altholz:
beschichtet mit halogenorganischen Verbindungen / ohne Holzschutzmittel
Was darf rein in den Behälter für Holz, unbehandelt (A1 - A3)?
- Regale // Bretter
- lackiertes Holz aus dem Innenbereich
- Holzmöbel ohne Beschläge und Polster
- Innentüren
- Bauholz
- Schalhölzer
- Palettenholz
- Spanplatten
Was darf NICHT rein in den Behälter für Holz, unbehandelt (A1 - A3)?
- Außenfenster / Türen
- Holzzäune
- Holz mit Wetterschutzanstrichen
- Glas
- Eisenbahnschwellen (gesondert anfragen)
- Brandholz
- Holz mit Teer- oder Bitumenanstrichen
- Holz der Kategorie A IV
- Metall
- Boden // Bauabfälle
- gefährliche Abfälle
- Farben & Öle
Dies stellt keine abschließende Liste dar sondern beinhaltet die Stoffe die erfahrungsgemäß oft für Holz, unbehandelt (A1 - A3) gehalten werden!
Achtung: Falls der Behälter nicht ausschließlich mit Holz gefüllt ist, müssen wir diesen Behälter als Baustellenabfall (wesentlich teurer) entsorgen.
Welcher Stellplatz ist für meinen 1m³ Behälter geeignet?
- der 1m³ Behälter bzw. dessen Stellplatz muss für einen LKW mit Kranaufbau zugänglich sein!
- befestigte Zufahrt mit 3,0 Meter Breite und 3,5 Meter Mindestdurchfahrtshöhe
- der Kranausleger reicht bis maximal 4,0 Meter neben die Fahrbahn
Privatgrundstück oder öffentlicher Grund?
- Auf einem Privatgrundstück brauchen Sie lediglich die Genehmigung des Grundstückeigentümers (evtl. Sie selbst?)
- Auf öffentlichem Grund (Straße, Parkbucht, Bürgersteig, ...) benötigen Sie eine Stellplatzgenehmigung. Wie Sie diese erhalten, finden Sie bei Stellplatzgenehmigung Hamburg oder Stellplatzgenehmigung Schleswig-Holstein.
- Benötigen Sie eine Halteverbotszone, weil Sie die Containerstellfläche und Zuwegung nicht selber freihalten können? Weitere Infos finden Sie Halteverbotszone Hamburg oder Halteverbotszone Schleswig-Holstein.
Was muss ich beim Befüllen des Behälters beachten?
Um einen gefahrlosen Transport des Behälters zu gewährleisten, bitten wir Sie den Behälter nur bis zur Ladekante zu füllen.
Was passiert, wenn ich Abfälle im Behälter entsorge die nicht der bestellten Abfallart entsprechen?
Da die Trennung von Abfällen mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, müssen wir Ihnen die Trennung der Abfälle leider in Rechnung stellen.
Im Einzelfall müssen wir Ihnen alternativ die teuerste eingefüllte Abfallart berechnen.
Daher sollten Sie die Abfallbeschreibungen der Behälter berücksichtigen und für andere Abfälle einen separaten Behälter bestellen.
Bei nicht ordnungsgemäßer Befüllung gefährlicher Abfälle (z. B. Asbest, Dämmmaterial oder Dachpappe), müssen wir evtl. die Annahme verweigern.
Was kostet eine Leerfahrt für einen 1m³ Behälter?
Sollte die Zuwegung für den LKW-Fahrer nicht frei sein, so müssen wir Ihnen leider diesen Aufwand berechnen.
Für eine Leertour berechnen wir zur Zeit 33,50 € netto bzw. 39,87 € inklusive Mehrwertsteuer.