Unter Gartenabfälle bzw. pflanzlichen Abfällen werden organische Materialien verstanden, die im Wesentlichen im Rahmen der Bewirtschaftung von Hausgärten, Wohn- und Parkanlagen, Friedhöfen, Gärtnereien und der Landschaftspflege anfallen (Strauch-, Baum-, und Heckenschnitt, Gras und Laub).
Bitte beachten Sie: Der Durchmesser des Gehölzes muss kleiner als 20cm sein und die Länge darf maximal einen Meter betragen.
Möglicherweise können Sie Äste oder Wurzeln spalten oder kürzen.
Was darf rein in den Behälter für Gartenabfälle?
- Äste // Zweige
(Ø <20cm & max. Länge 1m)
- Blumen // Gestecke // Friedhofsabfälle
- Baumschnitt // Grün- und Strauchschnitt
- Gemüseabfälle // Obstabfälle
- Heu // Laub // Stroh
- Kompost // Mulch // Rindenmulch
- Rasenschnitt // Unkraut
- Wurzeln (Ø <20cm)
Was darf NICHT rein in den Behälter für Gartenabfälle?
- Äste // Zweige mit Ø >20 cm oder
länger als 1 Meter (gesondert anfragen)
- Kontaminiertes Laub
(z. B. vom Straßenrand)
- Abfälle aus der Tierhaltung
- Erdaushub // Mutterboden
- Holzmöbel // Zäune
- Küchenabfälle // Speiseabfälle
- Bauschutt
- Wurzeln (Ø >20 cm)
- gefährliche Abfälle // Farben & Öle
- Pflanzentöpfe
- Draht- / Maschendrahtzaun
Dies stellt keine abschließende Liste dar, sondern beinhaltet die Stoffe die erfahrungsgemäß oft für Gartenabfälle gehalten werden!
Welcher Stellplatz ist für meinen 1m³ Behälter geeignet?
- der 1m³ Behälter bzw. dessen Stellplatz muss für einen LKW mit Kranaufbau zugänglich sein!
- befestigte Zufahrt mit 3,0 Meter Breite und 3,5 Meter Mindestdurchfahrtshöhe
- der Kranausleger reicht bis maximal 4,0 Meter neben die Fahrbahn
Privatgrundstück oder öffentlicher Grund?
- Auf einem Privatgrundstück brauchen Sie lediglich die Genehmigung des Grundstückeigentümers (evtl. Sie selbst?)
- Auf öffentlichem Grund (Straße, Parkbucht, Bürgersteig, ...) benötigen Sie eine Stellplatzgenehmigung. Wie Sie diese erhalten, finden Sie bei Stellplatzgenehmigung Hamburg oder Stellplatzgenehmigung Schleswig-Holstein.
- Benötigen Sie eine Halteverbotszone, weil Sie die Containerstellfläche und Zuwegung nicht selber freihalten können? Weitere Infos finden Sie Halteverbotszone Hamburg oder Halteverbotszone Schleswig-Holstein.
Was muss ich beim Befüllen des Behälters beachten?
Um einen gefahrlosen Transport des Behälters zu gewährleisten, bitten wir Sie den Behälter nur bis zur Ladekante zu füllen.
Was passiert, wenn ich Abfälle im Behälter entsorge die nicht der bestellten Abfallart entsprechen?
Da die Trennung von Abfällen mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, müssen wir Ihnen die Trennung der Abfälle leider in Rechnung stellen.
Im Einzelfall müssen wir Ihnen alternativ die teuerste eingefüllte Abfallart berechnen.
Daher sollten Sie die Abfallbeschreibungen der Behälter berücksichtigen und für andere Abfälle einen separaten Behälter bestellen.
Bei nicht ordnungsgemäßer Befüllung gefährlicher Abfälle (z. B. Asbest, Dämmmaterial oder Dachpappe), müssen wir evtl. die Annahme verweigern.
Was kostet eine Leerfahrt für einen 1m³ Behälter?
Sollte die Zuwegung für den LKW-Fahrer nicht frei sein, so müssen wir Ihnen leider diesen Aufwand berechnen.
Für eine Leertour berechnen wir zur Zeit 33,50 € netto bzw. 39,87 € inklusive Mehrwertsteuer.